AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FFR Flurförder- und Fahrzeugtechnik Radeberg GmbH
Alter Dorfrand1
01454 Radeberg OT Ullersdorf

 

1. Vertragsabschluß/Auftrag

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausführt. Dies gilt insbesondere auch für Aufträge, welche von Reisenden und Vertretern entgegengenommen werden. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

Bestandteil des Auftrages sind die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die vom Besteller mit Abschluss des Vertrages anerkannt werden. Soweit sie ursprünglich abweichenden Bestell- oder Auftragsbedingungen entgegenstehen, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Käufer als anerkannt, es sei denn, unverzüglicher Widerspruch erfolgt mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Für diesen Fall gilt der Auftrag als nicht zustande gekommen, es sei denn, die Vertragsparteien einigen sich.

Zeichnungen, Abbildungen und Gewichte können von uns abgeändert werden, sofern nicht ausdrücklich festgelegt wurde, dass sie verbindlich sind und soweit die Abänderung für den Besteller unter Berücksichtigung des Vertragszwecks nicht unzumutbar ist. Das gleiche gilt für konstruktiv bedingte Veränderungen, die sich erst bei der Ausarbeitung ergeben. Kostenvoranschläge, Zeichnungen sowie andere Verkaufsunterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung in bar am Sitz des Verkäufers zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, etwa noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. Gleiches gilt, sofern über den Käufer ungünstige Auskünfte eingehen.

Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dies gilt auch bei der Überschreitung eines Zahlungstermins, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, wenn der Besteller mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannte Forderung aus dem Kaufvertrag aufrechnen kann.

3. Lieferung und Lieferverzug

Lieferfristen gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Frist bzw. –Termins bestimmten Zeitraums, ist der Käufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche aller Art nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen, mindestens 14tägige Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das gleiche gilt im Fall von ausdrücklich verbindlich vereinbarten Lieferfristen mit dem Vorbehalt, dass dann eine Nachfristsetzung nicht erforderlich ist. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

4. Abnahme/Versand

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höher oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

Der Versand erfolgt ab Versandstation. Die Gefahr geht mit Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wenn Teillieferungen erfolgen.

Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Jede Beschädigung bzw. Beanstandung hat der Käufer sofort bei dem zuständigen Spediteur anzumelden und geltend zu machen, bzw. sich bestätigen zu lassen. Bei Auflösung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grunde, hat der Käufer die Ware auf seine Kosten bis Werk Radeberg anzuliefern.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt darüber hinaus auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.

Auch während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange nicht eine Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt, die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware ohne Zustimmung des Verkäufers zu veräußern, an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erfolgt durch Dritte ein Zugriff auf die Kaufgegenstände, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung oder die Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, so hat der Käufer den Dritten sogleich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer über den Zugriff und Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeschaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind.

Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen unverzüglich vom Verkäufer durchführen zu lassen.

Soweit mit oder ohne Zustimmung des Verkäufers der Kaufgegenstande, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte abgegeben wird, so gehen die Ansprüche und Forderungen bis zum Betrag der jeweiligen Restforderung abtretungsweise auf den Verkäufer über.

6. Mängel

Mängel können nur binnen einer Woche nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Auch solche können nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort nicht mehr gerügt werden.

Mängelrügen berechtigen bei Begründbarkeit nur zum Anspruch auf Lieferung einwandfreier Ersatzware oder Nachbesserung der gelieferten Ware nach Wahl des Verkäufers. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Gegenstand der Gewährleistung ist eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des gelieferten Gegenstandes im Zeitpunkt der Herstellung. Für Ketten, Drahtseile, Gummi und Tuchteile, insbesondere Bereifung, Batterien, Stahlbänder und Haken sowie alle sonstigen Zusatzteile haften wir im Umfang der Gewährleistung, die unser Zulieferer uns gegenüber trifft. Angaben in Beschreibungen über Leistungen, Maße, Gewichte usw. erfolgen ohne Gewähr. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt.

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Wir haften unter Berücksichtigung des Maschinenschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

7. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8. Gewährleistung

Voraussetzung zur Wahrung des Anspruchs auf Gewährleistung sind die Nachweise über die Einhaltung der vorgegebenen Wartungsintervalle. Der Nachweis ist vom Käufer sofort nach Durchführung der Wartung mittels Kundendienst-Scheck- Formular an den Verkäufer zu senden.

Im Fall der Gewährleistung erstattet der Verkäufer nach genehmigtem Antrag die Kosten für das Ersatzteil, der Aufwand für Arbeitszeit und Anfahrt ist vom Käufer zu tragen.

Bei Auslieferung von Gewährleistungsteilen an den Käufer erfolgt eine Rechnungslegung. Innerhalb von 3 Wochen muss das defekte Teil, der ausgefüllte Antrag auf Gewährleistung, der schriftliche Nachweis über die Einhaltung und Durchführung der Wartungsintervalle und der Montagebericht an den Verkäufer zurück gesandt werden. Nach Prüfung des Ersatzteiles erfolgt eine Gutschrift oder der Käufer erhält eine Mitteilung über die Ablehnung seines Antrages.

Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt wenn:

- die Inbetriebnahme nicht nach den Festlegungen der Betriebs- und Wartungsanleitung erfolgt ist,

- die technischen Durchsichten und Wartungsintervalle nicht wie vom Verkäufer vorgegeben durchgeführt worden sind (Nachweispflicht),

- die Bedienungs- und Wartungsvorschriften des Verkäufers nicht eingehalten worden sind,

- keine Originalersatzteile eingebaut wurden. Die Ersatzteile sind ausschließlich über den Verkäufer zu beziehen,

- unsachgemäße Reparaturen durch nicht vom Verkäufer autorisiertes Fachpersonal durchgeführt wurden,

- Konstruktionsänderungen ohne Zustimmung des Verkäufers durchgeführt worden sind.

Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 6 Monate.